Vergütung
25 % (Stufe 1) der Netto-Plattformeinnahmen aus jedem geworbenen zahlenden Seller-Konto, wiederkehrend, solange der Kunde zahlt („lifetime"). Zusätzlich 5 % (Stufe 2) für den Werber des Werbers. In diesem Programm gibt es nicht mehr als zwei Stufen. Es gelten die Partner-Bedingungen (#/legal/partner). Basis ist immer der tatsächlich gezahlte Betrag abzüglich Umsatzsteuer und nach Rabatten (Netto-Ist), nie der Listenpreis. Provision entsteht ausschließlich aus echten Zahlungen geworbener Kunden, niemals für das bloße Anwerben weiterer Partner.
Abrechnung per Gutschrift
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich im Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG): Wir erstellen bei jeder Auszahlung eine Gutschrift; du stellst keine eigenen Rechnungen. Die Gutschrift wird elektronisch zugestellt, du kannst ihr widersprechen. Voraussetzung sind vollständige Steuerangaben (Name/Firma, Anschrift, Steuerstatus, Steuernummer bzw. USt-IdNr.) im Partner-Portal.
Auszahlung & Sicherheitsfrist
Auszahlung ab 50 € Guthaben, frühestens 30 Tage nach Monatsende. Bei Rückerstattung, Rückbuchung oder Zahlungsausfall wird die darauf entfallene Provision zurückgebucht (Clawback), ggf. durch Verrechnung mit künftigen Provisionen.
Self-Referral verboten
Eigenwerbung ist untersagt: Für eigene Konten, Konten mit identischen Zahlungsmitteln oder sonst wirtschaftlich identische Konten entsteht keine Provision. Manipulation (erschlichene Klicks/Konten) führt zum Ausschluss.
Werbung kennzeichnen, verbotene Methoden
Jede Werbung für Merchavio kennzeichnest du klar als „Werbung“ oder „Anzeige“. Verboten sind unter anderem Anzeigen auf den Namen „Merchavio“, namensähnliche Domains und Konten, Spam, erzwungene Klicks, Browser-Erweiterungen, nicht freigegebene Gutscheincodes und Einkommensversprechen. Verstöße führen abgestuft bis zum Ausschluss und zur Rückforderung von Provisionen (Partner-Bedingungen Ziffern 5 bis 7).
Bestandsschutz (Grandfathering)
Ändern wir Sätze oder Bedingungen, gilt das nur für danach neu geworbene Kunden. Für bereits geworbene Kunden bleiben die bei der Werbung zugesagten Konditionen dauerhaft bestehen.